Barrierefreiheitserklärung für die JuBiT-App

Stand: 02/2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Zielgruppe

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website und Progressive Web App (PWA) „JuBiT“, erreichbar unter jubit.app, einschließlich der darüber bereitgestellten Funktionen (z. B. Veranstaltungsinformationen und -anmeldung, Inserate, Nachrichten, Einrichtungsübersicht, Kontakt- und Newsletterfunktionen, Benutzerkonto).

JuBiT richtet sich an Kinder und Jugendliche im Kontext der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Trier sowie an Personensorgeberechtigte und Mitarbeitende/Redakteur:innen.

Anbieter (Betreiber) der Internetpräsenz im Rechtssinn ist:
Abteilung Jugend im Bistum Trier
Bischöfliches Generalvikariat Trier – B 3.2 Abteilung Jugend
Postadresse: Mustorstraße 2, 54290 Trier
Besucheradresse: Weberbach 70, 54290 Trier
Telefon: +49 (0)651 9771-200
E-Mail: jugend@bistum-trier.de

Hinweis zur technischen Bereitstellung:
Die Website/PWA wird bereitgestellt von Noahworks.

2. Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich BFSG

Diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV).
Websites/Apps fallen insbesondere dann unter den Anwendungsbereich, wenn darüber Dienstleistungen für Verbraucher erbracht werden (z. B. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr). Für diese Dienstleistungskategorie sind u. a. Anforderungen an Information, Identifizierung/Authentifizierung und ggf. Zahlungsvorgänge relevant.

Wichtig für die Einordnung von JuBiT:
JuBiT ermöglicht nach eigenem Funktionszweck die Anmeldung zu Veranstaltungen und stellt Funktionen bereit, die typischerweise als „Dienstleistung“ über eine Website/App erbracht werden (inkl. Registrierung/Benutzerkonto). Soweit dabei Prozesse im Sinne des BFSG/BFSGV einschlägig sind, wird die Barrierefreiheit entsprechend umgesetzt und fortlaufend verbessert.

3. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

JuBiT ist eine progressive Web-App, die über den Browser genutzt und auf Mobilgeräten wie eine App installiert werden kann. Sie dient dazu, Angebote der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sichtbar zu machen und die Teilnahme zu erleichtern. Kernfunktionen sind insbesondere:

  • Informationen zu Veranstaltungen, Terminen und Angeboten
  • Online-Anmeldung zu Veranstaltungen (inkl. Bestätigung)
  • Bereitstellung von News/Beiträgen („Neues“)
  • Inserate/Kleinanzeigen im Community-Kontext (moderiert)
  • Übersicht über Einrichtungen und Handlungsfelder
  • Optional: Push-Benachrichtigungen im Browser
  • Benutzerkonto/Registrierung (u. a. für vereinfachte Anmeldung)

4. Angestrebtes Konformitätsniveau und angewandte Standards

Als technische Referenz für digitale Barrierefreiheit wird die europäische Norm EN 301 549 (Kapitel „Web“) herangezogen. In der Praxis entspricht dies für Web-Inhalte im Wesentlichen den WCAG-Erfolgskriterien auf Niveau AA (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust).

5. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aktueller Status: Teilweise barrierefrei

Die Website/PWA ist in wesentlichen Teilen nutzbar, es bestehen jedoch (noch) Barrieren in einzelnen Bereichen, insbesondere bei formularbasierten Prozessen, eingebetteten Drittinhalten und einzelnen Bedienelementen.

6. Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachfolgenden Punkte sind typische bzw. im Rahmen der Sichtprüfung naheliegende Barrieren und werden priorisiert abgebaut. (Hinweis: Eine vollständige BITV-/EN-301-549-Prüfung erfordert einen strukturierten Audit über repräsentative Seiten und Interaktionsstrecken.)

6.1 Inhalte/Funktionen, die aktuell nicht vollständig barrierefrei sein können

  • Drittinhalte und eingebettete Komponenten (z. B. Videos, externe Formular-/Anmeldestrecken je nach Veranstaltung) können in Teilen nicht vollständig durch den Betreiber beeinflusst werden.
  • CAPTCHA-/Bot-Schutz in Formularen (z. B. reCAPTCHA) kann für einzelne Nutzer:innen eine Barriere darstellen, insbesondere bei Nutzung von Screenreadern oder kognitiven Einschränkungen.

6.2 Inhalte/Funktionen, die der Betreiber aktiv verbessert

  • Alternativtexte/Benennung: Einzelne grafische Elemente oder Icons können unzureichend beschriftet sein (z. B. dekorative Bilder, Symbolgrafiken).
  • Formulare/Validierung: Fehlermeldungen, Pflichtfeldkennzeichnungen und Hinweise können je nach Formularstrecke nicht überall optimal für Screenreader ausgegeben oder eindeutig genug sein.
  • Tastaturbedienbarkeit und Fokusführung: In dynamischen Bereichen (Filter, Dialoge, Push-Opt-in, Formularschritte) kann die Fokus-Reihenfolge bzw. der Fokus-Indicator inkonsistent sein.
  • Kontrast/Lesbarkeit: Je nach Gestaltung einzelner Komponenten kann der Kontrast (Text/Icons auf Hintergrund) nicht überall WCAG-konform sein.
  • Zoom/Reflow: Bei starker Vergrößerung (bis 200–400 %) können einzelne Layouts umbrechen oder horizontales Scrollen erzwingen.

6.3 Barrierefreie Alternativen (sofern benötigt)

Wenn ein Prozess nicht barrierefrei nutzbar ist, bieten wir als Alternative Unterstützung an:

  • Unterstützung bei Anmeldung/Teilnahme per E-Mail oder telefonisch über die im Impressum genannten Kontaktdaten.
  • Bereitstellung von Inhalten/Informationen auf Anfrage in zugänglicher Form (z. B. als barrierearmes PDF, Klartext per E-Mail).

7. Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

JuBiT wird so gestaltet und betrieben, dass die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit möglichst erfüllt werden:

  • Wahrnehmbar
    • Inhalte sind grundsätzlich als Text verfügbar (nicht nur als Bild).
    • Seiten sollen bei Vergrößerung nutzbar bleiben; Inhalte werden responsiv dargestellt.
  • Bedienbar
    • Grundfunktionen sollen ohne Maus (Tastatur) bedienbar sein.
    • Interaktive Elemente (Buttons, Links, Formularfelder) sollen ausreichend groß und eindeutig erkennbar sein.
  • Verständlich
    • Navigation und Seitenstruktur werden konsistent gehalten (wiederkehrende Menüpunkte, klare Bezeichnungen).
    • Formulare sollen klare Hinweise zu Pflichtfeldern und Fehlern geben.
  • Robust
    • Ziel ist eine semantisch saubere HTML-Struktur, damit Screenreader und andere Assistenztechnologien Inhalte zuverlässig interpretieren können.
    • ARIA-Attribute sollen dort eingesetzt werden, wo Standard-HTML nicht ausreicht.

Für Funktionen im Kontext „Identifizierung/Authentifizierung“ (Login/Benutzerkonto) gilt zusätzlich:

  • Eingabefelder sollen programmatisch beschriftet sein (Labels).
  • Fehlermeldungen sollen verständlich sein und technisch so ausgegeben werden, dass assistive Technologien sie erkennen können.
  • Sicherheitsmechanismen (z. B. CAPTCHA) sollen – soweit möglich – barrierearme Alternativen erhalten oder durch weniger belastende Verfahren ergänzt werden.

8. Feedback: Barrieren melden

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte bei uns. Je genauer die Hinweise (betroffene Seite, Gerät/Browser, Beschreibung des Problems), desto schneller können wir reagieren.

Kontakt für Barrierefreiheit:

9. Durchsetzung, Marktüberwachung und Schlichtung

9.1 Zuständige Marktüberwachungsbehörde (BFSG)

Sollten Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihr Anliegen erhalten, können Sie sich an die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) wenden. Bei dieser Stelle können Sie geltend machen, dass Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen können, da ein Verstoß gegen Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorliegt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben die Länder eine gemeinsame Stelle errichtet. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) durch alle Bundesländer. 

Ihre Anfragen richten Sie an:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 6970
E-​Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

9.2 Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG

Unabhängig davon kann ein Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beantragt werden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Dienstleistung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht.

Kontakt Schlichtungsstelle BGG:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

10. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit und Methodik der Bewertung

Diese Erklärung wurde am 03.02.2026 in Eigenprüfung erstellt und letztmals am 05.02.2026 kontrolliert. 

Die Bewertung des Konformitätsgrades unserer Webseiten erfolgte durch eine umfassende Kombination aus Selbstbewertung und dem Einsatz spezialisierter Werkzeuge:

10.1 Manuelle Prüfungen

Unsere Webmaster und Redakteur*innen führen regelmäßige manuelle Überprüfungen wichtiger Seiten und Funktionen durch, um die tatsächliche Benutzererfahrung für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zu simulieren.

10.2 Automatisierte Testwerkzeuge

Es werden branchenübliche Tools zur automatischen Erkennung von Barrierefreiheitsmängeln eingesetzt. Diese Tools helfen uns, strukturelle Probleme und technische Fehler schnell zu identifizieren.

10.3 Experten-Feedback und Best Practices

Wir ziehen bei Bedarf Expertenwissen und anerkannte Best Practices für Web-Barrierefreiheit heran, um unsere Umsetzung kontinuierlich zu verfeinern.