jugend.news Sondernewsletter: Digitale Antragstellung zur Förderung in Rheinland-Pfalz
Hallo Pastoraler Raum Mayen,
heute erreicht dich ein jugend.news Sondernewsletter. Ab dem 1. Januar 2026 wird die finanzielle Förderung in Rheinland-Pfalz auf eine digitale Antragsstellung in einem eigens geschaffenen System umgestellt. Mit diesem Newsletter wollen wir dir eine Hilfestellung bieten, um gut in die Nutzung des neuen Systems einsteigen zu können. Gib diesen Newsletter gerne an Interessierte und Engagierte in der Jugendarbeit vor Ort weiter.
Viel Spaß beim Lesen!
Inhalt von unseren jugend.news
Digitale Antragstellung zur Förderung in Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen
Was ändert sich konkret?
Anforderung an die Antragstellung
Hilfreiche Dokumente
Allgemeine Infos
Allgemeine Infos
Es ist so weit: Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit beim Landesjugendring Rheinland-Pfalz ausschließlich digital – die bisherige postalische Antragstellung wird vollständig abgelöst. Eine Übergangsphase ist vom Landesjugendring nicht vorgesehen.
Hintergrund / Projektentwicklung durch den Landesjugendring Rheinland-Pfalz:
· 2023: Bedarfserhebung, Ideensammlung und Austausch mit Verbänden, Kooperationspartnern und IT-Dienstleistern
· 2024: Antragstellung beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
· Ziel: Ein zeitgemäßes Serviceportal, das haupt- und ehrenamtlich Engagierten die Beantragung von Fördermitteln erleichtert
Die Digitalisierung startet zunächst mit der Förderung außerschulischer Bildungsmaßnahmen. Weitere Förderarten (z. B. Medienpädagogik, Jugendsammelwoche) werden laut LJR schrittweise integriert.
Aktueller Stand:
· Ab 01.01.2026 können Fördermittel für soziale und politische Bildung sowie Schulungen Ehrenamtlicher ausschließlich digital beim Landesjugendring beantragt werden.
· Weitere Förderbereiche werden ergänzt, sobald die digitalen Module verfügbar sind.
· Die Entwicklung des Förderportals liegt beim Landesjugendring Rheinland-Pfalz und dessen beauftragter IT-Firma. Die Software wird stetig verbessert, daher können zu Beginn kleinere Startschwierigkeiten auftreten.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich konkret?
Vollständige Digitalisierung – Anträge werden online eingereicht und Originalunterschriften der Teilnehmer*innen sind nicht mehr erforderlich
Alle Anträge an den Landesjugendring RLP werden über das neue Förderportal gestellt: jugendfoerderung-rlp.de
Wichtig: Bitte keine Testanträge einreichen und den Antrag nicht zusätzlich in Papierform übermitteln!
Hinweis: Bis Ende des Jahres 2025 können Anträge wie bisher in Papierform mit den bekannten Formularen eingereicht werden. In diesem Fall sind weiterhin Originalunterschriften erforderlich! Bitte beachten: Der BDKJ Trier ist umgezogen und nicht mehr unter der bisherigen Adresse in der Weberbach 70 erreichbar. Bitte folgende Anschrift für Anträge an den LJR verwenden: Bischöfliches Generalvikariat, B 3.2.3 BDKJ Trier, Mustorstr. 2, 54290 Trier.
Anforderungen an die Antragstellung
Anforderungen an die Antragstellung
· Ein Antrag kann nur dann eingereicht werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen (z. B. Programm, Übernachtungsnachweis, Teilnehmendenliste). Unter dem Menüpunkt “Infomaterial” im Förderportal stehen die erforderlichen Formulare und Vorlagen zum Download bereit.
· Unterschriebene Originaldokumente entfallen – Teilnehmendenlisten werden direkt digital erfasst.
· Ein Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn er über die Landes- oder Bezirksleitung an den Landesjugendring weitergeleitet wurde.
· Die Zwei-Monats-Frist gilt scharf! Bitte die Antragsstellenden daran erinnern, die Unterlagen rechtzeitig einzureichen. In der Regel sollte dies innerhalb einer Woche nach Ende der Maßnahme möglich sein.
· Nach Eingang beim Landesjugendring ist der Antrag rechtssicher gespeichert – nachträgliche Änderungen (z. B. am Programm) sind nicht mehr möglich.
Wichtig: Bitte alle Angaben und Unterlagen sorgfältig vor dem Absenden prüfen und sicherstellen, dass sie den geltenden Förderrichtlinien des LJR entsprechen. Anträge, die binnen 24 Stunden vor Fristende bei der Landes- oder Bezirksleitung eingehen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet und abgelehnt.
Hilfreiche Dokumente
Hilfreiche Dokumente
Wir haben einige hilfreiche Dokumente für dich zusammengestellt:
- Übersicht zu den Förderungen in RLP
- Vorlage für eine Teilnahmeliste
- Digitale Antragstellung zur Förderung in Rheinland-Pfalz - eine Hilfestellung
- Digitale Antragstellung zur Förderung in Rheinland-Pfalz - der Ablauf im Überblick
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche digitale Förderpraxis ab 2026.
Christian Hauser und Vanessa Gruben